Rürup Rente Altersvorsorge mit staatlicher Förderung Steuervorteile Vorsorgeaufwendungen
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Die Basisrente bzw. Rürup-Rente als Altersvorsorge mit staatlicher Förderung ist gewissermaßen auch ein Steuersparmodell. Die Steuervorteile werden über die Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Hier können die verheiratete Steuerpflichtigen Beiträge bis zu 40.000 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzen. Alleinstehende können die Hälfte, also 20.000 Euro absetzen. Allerdings werden diese Beiträge erst ab 2025 voll anerkannt, bis dahin steigert es sich jährlich. Seit 1. Januar 2008 sind es 66 Prozent, die anerkannt werden, und dies steigert sich jedes weitere Jahr um 2 Prozent. Das bedeutet, um ein Beispiel zu nennen, wenn man 1000 Euro im Jahr in eine Rürup-Rente gezahlt hat, kann man 660 Euro geltend machen. Die verbleibenden 340 Euro sind nicht abzugsfähig. Für Angestellte liegt die Obergrenze allerdings etwas niedriger, da noch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden.


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