Abgeltungssteuer Steuersparmodell für Besserverdiener Zinserträge Steuern Kapitalertrag
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2009 wird das Finanzamt von Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinnen pauschal jeweils 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten. Die bisherige Spekulationsfrist, wonach Aktiengewinne steuerfrei sind, wenn die Papiere länger als ein Jahr gehalten werden, entfällt. Der bisherige Sparerfreibetrag von 801 Euro für Zinserträge gilt dann für sämtliche Kapitalerträge eines Anlegers.
Damit werden künftig Millionen von Deutschen Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen müssen, die bisher davon unberührt blieben. Dies gilt auch und gerade für Anlagen zur Altersvorsorge.Für Besserverdiener, die einen Teil ihres Vermögens in Zinspapiere investieren, ist die Abgeltungssteuer ein Steuersparmodell.
Besserverdiener müssen heute auf ihre Zinserträge 42 Prozent plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abführen, nachdem der Sparerfreibetrag von 801 Euro inklusive Werbungskosten abgezogen wurde. Anders wird es aber ab dem Jahr 2009 aussehen: Dann werden von den Zinseinkünften nur 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten. Man sollte also versuchen, seine Zinserträge auf das Jahr 2009 zu verlagern. Bei abgezinsten Papieren werden die Zinserträge angesammelt und erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt.


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