| ::: Was ist eine Tonnagesteuer? ::: |
TONNAGESTEUER (übersetzt Nettoraumzahl, geregelt in §5a Einkommensteuergesetz)
Die Tonnagesteuer ist einfach ausgedrückt die pauschale Besteuerung der Einkünfte von Containerschiffen. Sie liegt derzeit abhängig von der Schiffsgröße zwischen 0,23 und 0,92 € pro 100 Nettotonnen und Tag. Dies ist ein sehr geringer Betrag. Der deutsche Schifffahrtsstandort soll damit gestärkt werden. Daher ist es sehr interessant, sich über Schiffsfonds an Containerschiffen zu beteiligen und somit auf einem Markt Geld zu erzielen, der vom Wachstum des Welthandels absolut profitiert. Die Ausschüttungen aus Schiffsbeteiligungen sind nahezu steuerfrei, denn die darauf entfallende Einkommensteuer fällt sehr gering aus. Sie liegt bei etwa 0,1 % - 0,2 % je nach Schiffstyp bezogen auf das eingebrachte Kommanditkapital.
Die Tonnagesteuer gibt es seit 1999. Bei einer Option zu dieser Gewinnermittlungsart ist man 10 Jahre daran gebunden. Sie muss innerhalb von drei Jahren nach der ersten Erzielung von Einkünften aus internationaler Seeschifffahrt erfolgen.
Wechselt man zur Tonnagesteuer, so müssen die stillen Reserven des Schiffes aufgedeckt werden und in die so genannte Tonnagesteuer-Rücklage eingestellt werden. Deren Auflösung erfolgt spätestens beim Verkauf des Schiffes.
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