Infos zur Riester Rente
Die Riester Rente als Steuersparmodell. Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen.
Pro Vertrag sind seit 2006 bis zu 1575 Euro / Jahr absetzbar, ab 2008 sind es sogar bis zu 2100 Euro.
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