Die Erbschaftsteuer bzw. die Schenkungsteuer können durch die Übertragung des Vermögens reduziert oder vermieden werden. Da weitere Änderungen des Erbschaftssteuergesetzes geplant sind, sollten die bestehenden Vorteile bei Vermögensübertragungen genutzt werden.
Alle 10 Jahre sind Schenkungen an die Erben unter Nutzung des Schenkungsfreibetrags möglich. Auch die Verlagerung von Vermögen in Anlageklassen, die einer niedrigeren Besteuerung unterliegen wie z. B. Immobilien oder Schiffsfonds, kann ein echtes Steuersparmodell sein.
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