Auch die betriebliche Altersvorsorge wird in der Regel steuerlich gefördert. Diese betriebliche Altersvorsorge wird durch unterschiedliche Paragraphen des Einkommenssteuergesetzes attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese sind beispielsweise der § 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen und der § 4d Einkommenssteuergesetz für Unterstützungskassen.
Im Ökotest Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen stand folgendes: Die Vorsorge durch die Firma ist der steuerlich reizvollste Weg für ein zusätzliches Ruhekissen im Alter.
Arbeitnehmer bekommen aus der betrieblichen Altersversorgung später eine monatliche Rente oder eine hohe Kapitalleistung - und das zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Diese Möglichkeit muss jeder Arbeitgeber seinen Beschäftigten anbieten, einen Teil ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung zu investieren. Der Arbeitgeber hat wenig Aufwand dafür - die Abwicklung übernimmt der Vorsorgeträger.
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